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Pressebericht Gemeinderatsitzung

icon.crdate17.02.2022

Presseartikel GR-Sitzungen am 08.02.2022 und 09.02.2022

Presseartikel GR-Sitzungen am 08.02.2022 und 09.02.2022

TOP 1
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Stolzenseeweg“

Billigung Änderungsentwurf und Auslegungsbeschluss

Zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Stolzenseeeg“ wurden die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit gehört, erklärte Bauamtsleiter Rommel dem Gremium. Ziel und Zweck der Planung sei es, mit der Änderung des Bebauungsplanes die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine Neuausrichtung der Flächennutzung zu ermöglichen. Gleichzeitig solle die Planänderung einer Fehlentwicklung bzw. die Schaffung eines Konfliktpotenzials verhindern. Herr Eppinger vom Ingenieurbüro Sieber Consult erläuterte dem Gemeinderat in der Sitzung am 08.02.2022 die einzelnen Planinhalte näher. Im Gremium war man sich einig, dass es sinnvoll sei, die Gewerbebrache wieder zu neuem Leben zu erwecken. Da es sich auch um ein sehr sensibles Gebiet handle, monierte ein Gemeinderatsmitglied, dass die vorhandenen Dächer nicht bereits zur Energiegewinnung genutzt werden. AL Rommel erklärte, dass die Dächer dahingehend überprüft wurden, aber aufgrund der Statik nicht alle geeignet seien. Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 09.02.2022 mit einer Enthaltung nachstehende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat machte sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu den frühzeitigen Beteiligungen zu eigen.
  2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage.
  3. In der Entwurfsausarbeitung werden die Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen berücksichtigt.
  4. Die Sieber Consult GmbH wird beauftragt, gemäß den o. g., eindeutig bestimmten Beschlüssen auf Basis der Vorentwürfe die Entwürfe zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewebegebiet Stolzenseeweg“ (Fassung vom 08.02.2022) sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich (Fassung vom 08.02.2022) zu erarbeiten.
  5. Mit diesen Änderungsentwürfen sind die öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 

TOP 2
Bebauungsplan „Kirchmoos II“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss

In der Sitzung vom 08.02.2022 zur Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes, erläuterte Bauamtsleiter Rommel den Sachverhalt. Das in 2021 vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplanverfahren wurde durchgeführt sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Um die städtebauliche Zielsetzung einer lockeren Einzelhausbebauung im Übergang zwischen Zellersee und den vorhandenen Strukturen im historischen Ortskern zu erhalten, würde die Art der baulichen Nutzung für den gesamten zu überplanenden Bereich in ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Ferne müsse ein Verkehrs-Erschließungskonzept zur Anbindung an die Kirchmoosstraße entwickelt werden, dies regten die Anwohner an. Im Gremium wurde kontrovers diskutiert. Zudem wurde bedauert, dass es für die Öffentlichkeit keine Möglichkeit mehr gebe, an den See zu gelangen. Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 09.02.2022 mit einer Nein-Stimme den Beschluss. Er billigte den Entwurf zum Bebauungsplan „Kirchmoos II“ und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.12.2021. Mit diesem Entwurf sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

TOP 3
Kinderbetreuung Kißlegg – Entwicklung, weitere Planung

Hauptamtsleiter Wetzel hielt den Sachvortrag und gab Einblicke in die Zahlen der Kinderbetreuung. Man freue sich über den stetigen Zuwachs in Kißlegg, so konnten im vergangenen Jahr 108 Geburten vermeldet werden. Zu den Geburten hinzu kommt auch die Zahl der zugezogenen Kinder im Alter zwischen 0 und 6 Jahren, was insgesamt ca. 50 Kinder in diesen Jahrgängen ausmacht. Es sind damit alle Einrichtungen in Kißlegg ausgebucht und es müssen Anmeldungen für Wunschkindergärten an Zweitwünsche verwiesen werden. Rechtzeitig wurden weitere Betreuungslösungen überlegt, so wird eine weitere Kindergartengruppe als Außengruppe des Schellenbergkindergarten im Bärtlehaus eröffnet. Eine weitere Gruppe wird im Kindergarten Waltershofen als Kleingruppe eröffnet. Auch freue man sich sehr, dass die personelle Besetzung durch eigene Erzieherinnen, die ihre Ausbildung im Sommer in den Kindergärten der Gemeinde beenden werden, erfolgen könne. Ein weiteres Feld sei die Schaffung der Ganztagsbetreuung in Grundschulen, deren Rechtsanspruch ab 2026 gelten solle. Die Rahmenbedingungen seien noch nicht klar, dennoch müssen bereits Vorbereitungen getroffen werden, um räumlich, personell und konzeptionell gewappnet zu sein. Der Gemeinderat lobte die neu erschienene Broschüre zur Kinderbetreuung, die das gesamte Angebot nochmals spiegele.

 

TOP 4
Schellenbergkindergarten

- Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat vergab einstimmig den Auftrag für die Stahlfluchttreppe des Schellenbergkindergartens an die Fa. Hermann, Wangen i. A. auf der Grundlage des Angebotes vom 18.01.2022 zum vorläufigen Angebotspreis von 20.984,94 EUR.

Der Auftrag für die Innenputzarbeiten des Schellenbergkindergartens wurde an die Fa. Pd Stuckateure Fachbetrieb, 88353 Kißlegg auf der Grundlage des Angebotes vom 13.01.2022 zum vorläufigen Angebotspreis von 41.519,81 EUR vergeben.

 

TOP 5
Anfragen aus der Bürgerschaft

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP 6
Stellungnahmen zu laufenden Baugesuchen

- Wiesenweg 1, Flst. 183

Der Gemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Herstellung eines Stellplatzes, auf dem Flst. 183, Wiesenweg 1, 88353 Kißlegg.

 

TOP 7
Ausführungsbeschluss

- Kanalsanierung 2022
- Eigenkontrollverordnung (EKVO) 2022

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat befürwortete die aufgeführte Vorgehensweise und beauftragt die Verwaltung die genannten Maßnahmen entsprechend umzusetzen.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die jeweiligen Ingenieurleistungen auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an die Fassnacht Ingenieure aus Bad Wurzach zu vergeben.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Ausschreibungen für die diesjährigen Sanierungsarbeiten und Umsetzung der Eigenkontrollverordnung zu tätigen und an den jeweils preisgünstigsten/wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
 

TOP 8
Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

Der Gemeinderat nahm die vorliegende Spende für den Bikepark dankend zur Kenntnis.

 

TOP 9
Verschiedenes

- Erneuerung der Straßenbeleuchtung
AL Rommel hielt den Sachvortrag. Aus dem Gemeinderat kam der Hinweis, auch die Laternen auf dem Land zu prüfen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Ausschreibung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung als Haushaltsvorgriff auf den Haushalt 2022/23 zu. Als Lampentyp wurde die „Jovie“-Leuchte der Firma Trilux vorgegeben.

- Spenden
Bürgermeister Krattenmacher verkündete, dass 2021 ein Rekordjahr der Spenden war. Es seien über 34.000 EUR an Spenden eingegangen, die überwiegend für den Bikepark waren. Er bedankte sich nochmals ausdrücklich bei den Spenderinnen und Spendern.

- Flüchtlingssituation
Die Zahl der Flüchtlinge sei nicht ganz so gestiegen, wie zuerst vom Landkreis erwarte wurdet, so Bürgermeister Krattenmacher.

- Biosphärengebiet
Da über dieses Thema in letzter Zeit viel in den Medien zu lesen war, brachte Bürgermeister Krattenmacher das Gremium auf den aktuellen Stand. Er erklärt die Hintergründe und Chancen, aber auch Herausforderungen, die eines solches Gebiet mit sich bringen kann. Anhand einer ersten Planung des Landes zeigte er den Gemeinderatsmitgliedern, welche Auswirkungen dies für das Gemeindegebiet hätte. So würden heutige Badeseen als ein sogenanntes „Kerngebiet“ ausgewiesen, wodurch beispielsweise eine Nutzung als Badeseen dann nicht mehr möglich wäre. Dies wolle man auf keinen Fall. Auch die Auswirkungen für die Landwirtschaft müssten sorgfältig abgewogen werden. Es sei daher wichtig, dass die Regionalentwicklung in der Hand der Gemeinde verbleibe. Man war sich einig, dass viele Flächen nicht in Frage kommen, man jedoch offen an das Thema herangehen müsse, da es auch eine Chance für die Region sei.

 

TOP 10
Bekanntgaben mit den in nichtöffentlicher Sitzung und von den Ortschaftsräten gefassten Beschlüsse

Es wurden keine Punkte behandelt.

 

TOP 11
Anfragen und Wünsche des Gemeinderates

Die Urnenwand am Friedhof sei von der Witterung teilweise schwarz. Dies sei bekannt, sei jedoch nicht Sache der Gemeinde. Mit Bürste und Wasser dürfte man den Stein wie andere Grabsteine selbst säubern. In dem Zusammenhang wurde auch nochmals die Problematik mit den Rollatoren auf den Kieswegen auf dem Friedhofsgelände angesprochen sowie die schlechte Übertragungsqualität der Lautsprecheranlage in der St. Anna Kapelle.

Weiter wurde moniert, dass der Kißlegger nicht bei allen Haushalte ankomme. Darum würde man sich bereits kümmern, verweist aber auch darauf, dass für die Verteilung die Firma Merkuria zuständig ist. Da der Kißlegger zusammen mit dem Südfinder verteilt wird, werden Briefkästen mit dem Hinweis „Keine Werbung“ unter Umständen nicht bedient.

Ein Gemeinderatsmitglied wollte wissen, wie es sich mit dem Eigentumsrecht der Sickergruben im Gebiet Einkaufszentrum Erlenweg verhält. Diese würden mit der Ausweisung eines Baugebietes miterworben, so der Bürgermeister, die Ausführung jedoch obliege weiter bei der Gemeinde.

Der Gemeinderat lobte die neu erschienene Broschüre „Kißlegg erleben“. Diese sei sehr gelungen und repräsentiere Kißlegg sehr gut.

Auch wurde nach den Verursachern der Ölspuren gefragt, da hier die Feuerwehr in den vergangenen Wochen des Öfteren ausrücken musste. Die Fahrzeughalter konnten ausfindig gemacht werden.

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